Vernehmlassung zur Ortsplanung Bronschhofen
Die FDP Bronschhofen-Rossrüti nimmt folgend Stellung zur Ortsplanung der Gemeinde Bronschhofen
Vernehmlassung zum Richtplan
Allgemeines
Im Richtplan legt der Gemeinderat seine Ziele in Bezug auf die Gemeindeentwicklung der kommenden 20-25 Jahre fest. Der Richtplan ist nach Ihrer Aussage für die Behörde verbind-lich, jedoch nicht für den Grundeigentümer. Auch wenn es sich beim Richtplan sinnvoller-weise um eine rollende Planung handelt, die periodisch den neuen Verhältnissen und Erkenntnissen angepasst werden soll, muss der Bürger bei seiner Beurteilung vom heute vorliegenden Richtplan ausgehen.
Insgesamt stellen wir fest, dass der Richtplan sorgfältig erarbeitet wurde und breite Auskunft über die verschiedensten Themen der Ortsplanung gibt. Leider erkennen wir aber keine klare Strategie, wohin die Gemeindeentwicklung letztlich führen soll. Dies wäre aber gerade in einer Zeit wichtig, in der wieder vermehrt von einer möglichen Fusion mit der Stadt Wil die Rede ist und nachdem es sich bei der Ortsplanung gemäss Ihrer Aussage um eine Art „Zukunftsplanung" geht. Wohl finden zwischen der Stadt Wil und der Gemeinde Bronschhofen bekanntlich regelmässige Aussprachen auf Ratsebene statt. Diese sind der Sache sicher dienlich, vermitteln dem Bürger jedoch keinerlei Hinweise über die diesbezügliche Ziele und den Stand der Dinge.
Antrag 1
Der Gemeinderat wird ersucht, klare Aussagen über die stragetischen Ziele der kommunalen Raumplanung in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristige politische Zukunft der Gemeinde zu formulieren.
Siedlungsentwicklung
Insgesamt wird eine Siedlungsentwicklung angestrebt, bei der Qualität vor Quantität steht. Wir finden diesen Grundsatz richtig, denn ein zweites „Bildfeld" muss unter allen Umständen vermieden werden. Teile dieses Quartiers stellen für die Gemeinde heute noch eine spürbare soziale und finanzielle Belastungen dar.
Wir unterstützen die Idee des Gemeinderates, die Siedlungsentwicklung primär durch die Nutzung der bestehenden Möglichkeiten innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes zu suchen und insbesondere das Dorf Bronschhofen nicht noch weiter in die Länge zu ziehen. Andererseits beunruhigt uns die Aussage des Ortsplaners, dass die Gesamtfläche der Bau-zone aufgrund einer Hochrechnung der Bevölkerungsentwicklung während der letzten 10 Jahre berechnet und festgelegt werden soll.
In diesem Zusammenhang stellen wir fest, dass die Bevölkerung der Gemeinde Bronsch-hofen in den letzten Jahren nur marginal gewachsen ist, obwohl der Siedlungsdruck aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Wil praktisch „gebaut" ist, massiv zugenommen hat. Gemäss Jahresbericht 2006 veränderte sich die Bevölkerung der Gemeinde von 2005 bis 2006
um 0 Personen, während alle anderen Regionsgemeinden deutliche Bevölkerungszunahmen zu verzeichnen hatten. Dies ist darauf zurück zu führen, dass es in der Gemeinde Bronschhofen praktisch kein erhältliches Bauland mehr gibt.
Antrag 2
Bei der Bemessung der zukünftigen Bauzonenflächen ist darauf zu achten, dass nicht die Bevölkerungszunahme der Gemeinde Bronschhofen, sondern der Kerngemeinden der Region Wil zugrunde gelegt wird. Im Weiteren ist der vielversprechenden Wirtschaftsentwicklung in der Region Wil angemessen Rechnung zu tragen.
Nördlicher Siedlungsrand Bronschhofen
Richtigerweise wird festgestellt, dass der nördliche Siedlungsrand von Bronschhofen unnatürlich hart und unattraktiv ist. Weshalb die laufende Ortsplanungsrevision nicht darauf eingeht, dies zu korrigieren, ist nicht nachvollziehbar. Die vor Jahren nach Norden verlegte Hochspannungsleitung lädt geradezu dazu ein. Die doch eher zufällig scheinende Umgren-zung des Schutzgebiets L 1.3.2 „Kern-Aufwertung" und die ausgeschiedene Fruchtfolge-fläche dürften für diese marginale Massnahme kaum ein ernsthaftes Hindernis darstellen.
Antrag 3
Die Bauzone ist so zu erweitern, dass mit unbedeutenden Verlängerungen der bestehenden Quartierstrassen (mit adäquaten Wendemöglichkeiten) ein harmonischer Siedlungsrand entsteht. Um dies sicherzustellen, sind bauliche und gestalterische Überbauungsvorgaben festzulegen.
Antrag 4
Die Umzonung der heutigen Wohn-Gewerbezone 4 Geschoss (WG4) und die Neueinzonung des übrigen Gemeindegebietes (üG) zwischen der Hauptstrasse und der Bahnlinie in eine Gewerbe-Industriezone finden wir sinnvoll. allerdings sollte für diese gegenüber dem Gewerbe-Industriegebiet Ebnet-Eschenau etwas abgespeckten Volumina die Möglichkeit bestehen, zur notwendigen Mitfinanzierung der Bauten einen bestimmten Wohnungsanteil zu realisieren.
Da es sich bei diesem Gebiet um den westlichen Teil des Eingangstors aus Richtung Bettwiesen handelt, erachten wir den vorgeschlagenen Sondernutzungsplan zur geordneten Überbauung und zur Erreichung eines attraktiven Tors als richtig.
AMP-Gelände
Sie haben das AMP-Gelände als Mischgebiet deklariert, da zur Zeit noch unklar ist, wann und wie dieses Gebiet nach der Freigabe durch das VBS genutzt werden soll. Dieses Gelände stellt zweifellos das grösste Entwicklungspotenzial in der Gemeinde dar und ist deshalb mit der gebotenen Umsicht anzugehen. Aufgrund seiner ungenügenden Strassen-erschliessung kommt eine Nutzung mit hohem Verkehrsaufkommen - insbesondere Schwerverkehr - zur Zeit nicht in Frage.
Ob die für eine industrielle Nutzung des Geländes notwendige Regionalverbindungsstrasse realistisch ist, bezweifeln wir. Einerseits liegt die Verkehrsbelastung auf der Hauptstrasse weit unter jenem Wert, der für eine Umfahrung spricht und andererseits ist die ebenfalls vorgegebene Verschiebung des Verkehrs von der Hauptstrasse auf die RVS kaum nachweisbar, weil es sich hier weitgehend um Quell- und Zielverkehr handelt, der weiterhin die Hauptstrasse benutzen dürfe. Ob also die RVS gegen den erklärten Widerstand der Thurgauer Gemeinden Bettwiesen, Tobel usw. praktisch allein für eine industrielle Nutzung des AMP-Areals gebaut wird, dürfte mehr als fraglich sein. Zudem liegt der Realisierungshorizont solcher Strassen nach Aussage des kantonalen Tiefbauamtes erfahrungsgemäss bei rund 20 Jahren - wenn überhaupt.
Die Idee des Gemeinderates, sich durch die Umzonung des AMP-Geländes in eine Misch-zone die notwendige Handlungsfreiheit für differenzierte, und zukunftsgerichtete Überbauungskonzepte zu verschaffen, erachten wir aus heutiger Sicht als richtig. Das Gelände bietet sich durch seine zentrumsnahe und nach Westen orientierte Lage am Rande des Siedlungsgebietes geradezu an. Parallel dazu sollte der Gemeinderat aber auch prüfen, ob die Gemeinde das Gelände zu einem vernünftigen Preis erwerben könnte, um die Arealentwicklung dann in weitgehend eigener Zuständigkeit weiterverfolgen zu können. Mit der aus dem kantonalen in den kommunalen Richtplan zu übernehmenden Linienführung der RVS vergibt man sich nichts.
Antrag 5
Eingeschlagene „Marschrichtung" beibehalten.
Weiler Trungen, Maugwil, Gampen und Boxloo
Die Diskussionen haben gezeigt, dass es in diesen Weilern sehr unterschiedliche Meinungen zu einer möglichen Einzonung (Bauzone oder Weilerzone) gibt. In der Tat stellt sich das Problem für einen aktiven Landwirt mit Nachfolgeregelung) völlig anders als für einen Landwirt ohne Nachfolgeregelung oder einen Nichtlandwirt. Dazu kommt, dass es bei beiden Interessengruppen erhebliche Unklarheiten über die Vor- und Nachteile einer Einzonung gibt.
Jedenfalls sollte dar Problem nicht am Sitzungstisch des Gemeinderates, sondern im ein-gehenden Gespräch mit den Betroffenen angegangen und gelöst werden. Dass es dabei „Gewinner" und „Verlierer" geben wird, liegt in der Natur der Sache und ist deshalb kaum zu vermeiden.
Antrag 6
Detaillierte Abklärungen für alle vier Weiler durchführen und dann mit den umfassend informierten Betroffenen einvernehmliche Lösungen erarbeiten.
Übrige Planinhalte
Selbstverständlich haben wir auch alle übrigen Planinhalte im Rahmen unserer Möglichkeiten diskutiert und in der Sache für richtig befunden.
Wir hoffen, mit unseren Überlegungen und Anträgen einen Beitrag zu einer zweckmässigen und zukunftsgerichteten Ortsplanungsrevision geben zu können. Ihre weiteren Arbeiten verfolgen wir mit grossem Interesse und halten uns für weitere Diskussionen bei der Revision des Zonenplans, der Schutzverordnung, des Baureglements usw. gerne bereit.
Für den Vorstand
Der Präsident
Vinzenz Frick
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